Wie einfach man Massenabmahnungen abschafft

Datum: 07.01.2012  |  Zeit: 20:41  |  Kommentare: 2  |  Kategorie: Sonstiges

Fangen wir mit einem Beispiel an: Ein 19-jähriger Musikliebhaber hat seine digitale Sammlung nicht ganz legal um ca. 100 Titel vergrößert. Doof wie er war, hat er sich erwischen lassen. Nun hat er das Anwaltsschreiben auf dem Tisch.

Darin fordert ein Anwalt, der  täglich hunderte solcher Briefen verschickt, die Summe von 1.700,- EUR von ihm. Gleich vorweg: Rechtlich ist das sauber. Die Summe ist natürlich – im Vergleich zum wahren Schaden (der im Grunde minimal ist) definitiv zu hoch.

Aus dem Grunde habe ich mir überlegt, wie man solche Massenabmahnungen mit Mondsummen verhindern könnte. Und das ginge ganz einfach: Wir sind uns ja sicherlich einig, dass man Dinge, für die man eigentlich bezahlen müsste, nicht einfach so an sich nimmt.

Strafe muss sein und ich denke, da stimmt man mir auch noch zu. Nun wäre es natürlich komplett überzogen, jemand mit 17,- EUR pro Titel (den er für 0,49 EUR hätte kaufen können) zur Kasse zu bitten. Also warum führt man nicht einfach eine Faustregel ein?


Der Erwischte muss jeden der streitgegenständlichen Musiktitel kaufen und den Kauf nachweisen. Außerdem muss er – damit es auch Erfolg hat – den Betrag, den er für den “Straf-Kauf” ausgeben musste, noch an eine gemeinnützige Organisation spenden und an den Anwalt zahlen.

Ende vom Lied: Statt 1.700,- EUR musste der 19-Jährige 49,- EUR für die legalen MP3s bezahlen, außerdem 49,- EUR spenden und den Anwalt mit 49,- EUR entlohnen. Damit wären alle Seiten gut bedient: Der Täter hätte eine Strafe, Wohltäter eine Spende und Anwälte ihr Honorar.


Ach und ein paar Cent kommen auch noch beim Musiker an…

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2 Kommentare zu diesem Artikel

Name: Lars  |  Twitter: Lsawesome  |  Datum: 07.01.2012  |  Zeit: 21:41

1700 Euro für eine Top 100? Leider nur in den glimpflichsten Fällen – idR gibt’s 1x 1200 durch eine Kanzlei aus HH (mehrere Titel, idR 4-10 ) und dann noch einige “günstige Abmahnungen für einzelne Lieder – idR zwischen. 290€ und 450€… damit kostet eine German Top 100 (als gebräuchlichste Top 100) schnell um die 3.000€..

Insofern hast du Recht, dass etwas geändert werden muss – und wenn es nur die Auslegung des §97a II durch die Gerichte ist. Eine Gesetzesänderung kommt bei der starken Lobbyarbeit der Contentindustrie wohl kaum in Betracht…

Dein Vorschlag hat aber ein paar Schönheitsfehler: zum einen – wie sollten die Anwaltsgebühren bei den fiktiven 0.49€ für einen einzelnen Titel (gibt eben auch die Abmahnungen für einzelne Songs) gerechtfertigt werden? wohl kaum nach dem RVG. Außerdem ein Problem: der “entgangene Gewinn“ durch die erneute Verbreitung über die p2p-Netzwerke – den würde man einfach unter den Tisch fallen lassen… Das sind nur zwei Probleme, kann man weiterstricken ;)

In meinen Augen macht eine Neuregelung der Lizenzanalogie hier eher Sinn – einzelne AGs haben meine ich schon ziemlich vorteilhafte GEMA Tarife hier angewendet. Damit wird das Ganze schon deutlich uninteressanter für die Abmahner ;)

Gruß,

Lars

Name: Ladenblogger|Corey  |  Twitter: LB_Corey  |  Datum: 07.01.2012  |  Zeit: 23:39

eben..
man müsste noch unterscheiden ob nur und ausschließlich der eigene bedarf gedeckt wurde oder verteilt wurde.
eben p2p = dealer. und das könnte dann im schlimmsten falle noch teurer kommen.

das problem is wohl der zu unterschiedliche markt.. bei filmen hab ich z.b. sowohl ne kinoflat fürs lokalkino, als auch n lovefilm.de abo für dvds und blurays. aber.. auch wenn ich theoretisch in beiden fällen die filme sooft ich wollte gucken könnte, so hab ich 2011 nur einen film 2x im kino gesehn.. insgesamt 38x im kino bei 95€ für die flat. und über 2,5€ pro film kann ich mich nich beschweren..
ABER bei musik.. da gibts halt songs die hört man vllt wirklich nur 1x, andere dudeln stundenlang auf repeat.. ergo.. bei manchen songs schade ums geld, bei anderen wärs z.b. blöd, wenn so ne flats (napster, spotify – wenn ich nich irre?) endet, damit erlischt glaub ich auch das recht die musik abspielen zu dürfen.
ideal wäre also sowas wie ein schnupperzeitraum, in dem man musik (alle, nach interpreten oder genre unterteilt) unbeschnitten und unbeschränkt hören kann und dann darin enthalten und preislich genau bestimmt eine anzahl an stücken lizenzieren/kaufen.
- wäre jetzt zumindest eine idee.. eben für jene denen eine flat auf dauer zu teuer ist, bzw. die einfach so wenig unterschiedliche musik hören und aber auch für die, die sich für einzelne titel “überschulden” würden.

ich mein.. aktuell kostet doch n song im schnitt 99cent, die neuen bei itunes z.b. 1,29€ (wie kommst du auf 49cent?), kauf ich mir also 15-20 songs, also die anzahl die im schnitt auch auf nem normalen album enthalten ist, hab ich ne reine datei, keine cd, keine 320kbits, kein booklet, und hab aber noch mehr bezahlt. sind die songs aber nunmal quer beet, bleibt mir nichts anderes übrig als die kohle auszugeben..

wären die preismodelle günstiger (sinnvoller günstiger, wie am bsp. vom albenpreis zu sehn), würden doch viel viel mehr leute musik auch kaufen. die sollen ja nich gleich alles für 10cent raushaun, aber eben nicht teurer als n album sein, bei dem ich was handfestes hab.
dann hätt sich das mit den klagewellen eben auch gegessen.

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